Kirchenvorstand
Zum Kirchenrat gehören:
Herr Wolfram Kipsch
Herr Dr. Johannes George
Herr Manuel Vorbau
Der Kirchenrat ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.
Zu den Aufgaben zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarregemeinde gehörenden Kindergärten.
Quelle: Wikipedia.de